Satzung & Geschäftsordnung



Anglerbund Isaria München e.V.

Satzung und Geschäftsordnung

A. Name und Sitz des Vereins

§ 1
Der Verein  führt den Namen Anglerbund  lsaria München e.V und  ist ein Zusam-
menschluß von Angelfischern.
§ 2
Vereinssitz  und Gerichtsstand  sind München. Der Verein  ist  im Vereinsregister
des Amtsgerichts München - Registergericht - eingetragen.

B. Zweck des Vereins und Gemeinnützigkeit

§ 3
Der Verein fördert die zu nicht-kommerziellen Zwecken in der Freizeit betriebene
Fischerei.
Seine Tätigkeit erstreckt sich hierbei insbesondere auf die Schaffung, die Erhal-
tung  und  den  Ausbau  geeigneter  Möglichkeiten  zur  Ausübung  waidgerechten
Fischens, die Hege und Pflege des heimischen Fischbestandes in den Vereinsge-
wässern,  verbunden mit Maßnahmen  zum  Schutz  und  zur  Reinerhaltung  dieser
Gewässer.
Die  Erhaltung  und  Wiederherstellung  der  natürlichen  Schönheit  und  Ur-
sprünglichkeit  von  Landschaft  und  Wasser  ist  ein  wesentliches  Anliegen  des
Vereins,  der  stets  bemüht  ist,  dem  Naturschutz,  der  Landschaftspflege  und,
hierdurch nicht zuletzt, auch der menschlichen Gesundheit zu dienen.
§ 4
Der  Verein  verfolgt  ausschließlich  und  unmittelbar  gemeinnützige  Zwecke  (im
Sinne  des  Abschnitts  'Steuer-begünstigte  Zwecke'  der  Abgabenordnung);  als
nicht -in erster Linie - eigenwirtschaftliche Ziele anstrebend, ist er selbstlos tätig.
Erzielte  Gewinne  und  sonstige  Mittel  des  Vereins  dürfen  nur  im  Rahmen  des
gemeinnützigen  Zwecks  und  gemäß  der  Satzung  verwendet werden. Mitglieder
erhalten keine Gewinnanteile oder  sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vere-
ins.
Die  Inhaber  von  Vereinsämtern  sind  ehrenamtlich  tätig  und  erhalten  nur  die übliche  und  angemessene  Aufwandsentschädigung  sowie  den  Ersatz  ihrer
notwendigen Auslagen.
Niemand darf durch satzungsfremde oder unangemessen hohe vermögenswerte
Leistungen aus Vereinsmitteln begünstigt werden.
§ 5
Mit  Auflösung  des  Vereins  oder  mit  Entziehung  der  Rechtsfähigkeit  fällt  sein
Vermögen  im  Benehmen mit  dem  zuständigen  Finanzamt  an  die  Landeshaupt-
stadt München, die es unmittelbar und ausschließlich  für gemeinnützige Zwecke
im Sinne dieser Vereinssatzung zu verwenden hat.

C. Die Mitglieder

§ 6
Mitglied  kann  werden,  wer  die  Gewähr  bietet,  die  satzungsgemäßen  Ziele  und
Anliegen des Vereins zu fördem.
Die Aufnahme in den Verein erfolgt durch Beschluß der Vereinsleitung.
Der Verein unterscheidet aktive und passive Mitglieder.
Als aktives Mitglied gilt, wer berechtigt  ist,  in den Vereinsgewässern zu fischen;
bei passiven Mitgliedern ruht dieses Recht.
Mitglieder  oder  andere  Personen,  die  sich  in  hervorragender  Weise  um  den
Verein,  das  Fischereiwesen,  den Gewässer-  oder Naturschutz  verdient  gemacht
haben,  können  zu  Ehrenmitgliedern  ernannt werden.  Ehrenmitglieder  haben  die
gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder.
§ 7
Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche Beitrittserklärung des Bewer-
bers und die Aufnahme durch den Verein, wobei es auf die zeitliche Reihenfolge
der Erklärungen nicht ankommt.
Die Vereinsleitung beschließt die Aufnahme mit der Mehrheit ihrer Stimmen.
Ehrenmitglieder  werden  durch  die  Jahreshauptversammlung  mit  Zweidrit-
telmehrheit  ernannt.  Vorschläge  sind  an  die  Vereinsleitung  zu  richten,  die  sie
nach  einstimmiger  Billigung  in  der  Jahreshauptversammlung  zur  Abstimmung
bringt. Der Beitritt bedarf nicht der Schriftform.§ 8
Jedes  Mitglied  hat  bei  Eintritt  in  den  Verein  eine  Aufnahmegebühr  sowie  den
Vereinsbeitrag zu entrichten. Dies gilt nicht für Ehrenmitglieder.
Der Vereinsbeitrag  ist  jeweils zum 1. Januar fällig und  im voraus für ein Jahr zu
entrichten.
Ausgetretene  Mitglieder  haben  bei  ihrer  Wiederaufnahme  in  den  Verein  die
Aufnahmegebühr  erneut  zu  zahlen.  Die  Höhe  der  Aufnahmegebühr  und  des
Vereinsbeitrags wird durch Beschluß der Vereinsleitung festgesetzt. Die Festset-
zung  erfolgt  allgemein  und  hat  jeweils  erst  im  darauffolgenden  Geschäftsjahr
Gültigkeit.
Alle  Mitglieder  sind  zur  tätigen  Mitarbeit  bei  Pflege  der  Vereinsgewässer  und
Unterhaltung  der  Fischzuchtanlagen  angehalten;  aktive Mitglieder  vor  vollende-
tem  60.  Lebensjahr  sind  hierzu  verpflichtet.  Näheres  regelt  die Vereinsleitung,
die  nach  pflichtgemäßem  Ermessen  in  Einzelfällen  auch  Ausnahmen  zulassen
kann. Die Vereinsleitung  kann  allgemein  und mit Wirkung  für  die  Zukunft  einen
Ausgleich in Geld für nicht erbrachte Pflichtleistungen festsetzen.
§ 9
Der  Austritt  aus  dem  Verein  kann  nur  zum  Schluß  eines  Kalenderjahrs  unter
Einhaltung  einer  Kündigungsfrist  von  drei  Monaten  erfolgen.  Letzter  Kündi-
gungstag  ist somit der 30. September des  laufenden Jahres. Die Kündigung hat
durch Einschreibebrief zu erfolgen.
Gleiches  gilt  auch  für  den Wechsel  von  der  aktiven  zur  passiven Mitgliedschaft
und  umgekehrt.  Ebenso  kann  einem Mitglied  durch  Beschluß  der Vereinsleitung
der aktive Status gekündigt werden.
§ 10
Die Zugehörigkeit zum Verein endet durch
1) Tod des Mitglieds,
2) Austritt,
3) Ausschluß oder
4) Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft.
§ 11
Ein  Mitglied  kann  aus  dem  Verein  ausgeschlossen  werden,  wenn  ein  wichtiger
Grund hierfür gegeben ist.Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn das Mitglied
1) ehrenrührig handelt oder solche Handlungen bei seiner Aufnahme in den  
Verein verschwiegen hat,
2) sich  durch  Fischfrevel,  Gewässerverunreinigung  oder  ähnliche  Handlungen
strafbar macht oder  andere  zu  solchen Taten  anstiftet oder  ihnen Beistand
leistet,  wobei  eine  strafrechtliche  Verfolgung  oder  Verurteilung  hierwegen
nicht Voraussetzung ist,
3) bei  der  Fischwaid  gegen  Vereinsbestimmungen  verstößt  oder  durch  den
Verkauf seiner Beute zu erkennen gibt, daß er die Fischerei aus anderen als
ideellen Gründen ausübt,
4) sonst in gröblicher oder nachhaltiger Weise gegen die Satzung, die Vereinsor-
dnung  oder  die  Anordnungen  der  Vereinsleitung  verstößt  oder  in  anderer
Weise den Anliegen und Bestrebungen des Vereins zuwiderhandelt,
5) den  ideellen  oder  vermögenswerten  Interessen  des  Vereins  oder  seinem
Ansehen in der Öffentlichkeit Schaden zufügt,
6) mit  der  Beitragszahlung  in Verzug  ist, wobei  es  einer  Zahlungsaufforderung
nicht bedarf.
Nachhaltiges Handeln  liegt  jedenfalls dann vor, wenn das Mitglied bereits einmal
wegen  des  seinen  Ausschluß  begründenden  Verhaltens  von  der  Vereinsleitung
abgemahnt worden war.
Der Ausschluß erfolgt durch Beschluß der Vereinsleitung mit Zweidrittelmehrheit.
Vor  Beschlußfassung  ist  dem  Mitglied  unter  Setzung  einer  angemessenen
Äußerungsfrist Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben. Dies gilt nicht  im Falle
des Verzugs mit der Beitragszahlung nach dreimonatiger Säumnis. Der Beschluß
über  den  Ausschluß  ist  schriftlich  zu  begründen  und  dem  Mitglied  durch
eingeschriebenen Brief bekanntzugeben.
Gegen  den  Ausschluß  kann  die  Entscheidung  der  Jahreshauptversammlung
beantragt werden. Der Antrag muß mit Gründen versehen binnen Monatsfrist ab
Bekanntgabe des Beschlusses bei der Geschäftsstelle eingehen. Die Bekanntgabe
gilt am übernächsten des auf die Absendung folgenden Tages als bewirkt.
Der  form-  und  fristgerecht  eingereichte  (zulässige)  Antrag  wird  der
Jahresshauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt, die darüber mit einfacher
Mehrheit  entscheidet.  Bis  zur  Entscheidung  ruhen  die  Rechte  des
auszuschließenden  Mitglieds.  Ist  der  Antrag  unzulässig,  wird  dies  dem  Mitglied
unter Bestätigung des Ausschlusses sofort mitgeteilt.§ 12
Die  Ehrenmitgliedschaft  kann  unter  den  Voraussetzungen  von  §  11  dieser
Satzung  aberkannt  werden.  Es  gelten  die  förmlichen  Bestimmungen  für  die
Ernennung entsprechend.

D. Vermögen - Geschäftsjahr

§ 13
Für  sämtliche Verbindlichkeiten des Vereins haftet das Vereinsvermögen. Über-
schüsse aus Veranstaltungen sind Teil des Vereinsvermögens.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

E. Die Vereinsorgane

§ 14
Die Organe des Vereins sind
• die  Mitgliederversammlung  (Jahreshauptversammlung  und  außerordentliche
Mitgliederversammlung),
• die Vereinsleitung,
• der Vorstand.
§ 15
Die  Mitgliederversammlung  ist  oberstes  Organ  und  besteht  aus  den
wahlberechtigten  Mitgliedern  des  Vereins.  Sie  beruft  und  überwacht  die  Vere-
insleitung  nach  Maßgabe  der  Satzung  und  nimmt  die  ihr  darin  im  einzelnen
übertragenen Aufgaben wahr.
§ 16
Die Vereinsleitung besteht aus
• dem Ersten und dem Zweiten Vorsitzenden,
• dem Ersten und dem Zweiten Kassier,
• dem Ersten und dem Zweiten Schriftführer,• dem Ersten und dem Zweiten Gewässerwart und
• aus  einem  oder mehreren Beisitzern,  deren Anzahl  von  der  Jahreshauptver-
sammlung festgesetzt wird.
Die Anzahl der Mitglieder der Vereinsleitung darf nicht durch zwei teilbar sein.
Die Vereinsleitung führt den Verein verantwortlich und ist für alle Vereinsangele-
genheiten zuständig, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt.
§ 17
(Vertretung des Vereins nach außen)
Der Vorstand besteht aus dem Ersten und dem Zweiten Vorsitzenden.
Er vertritt den Verein als gesetzlicher Vertreter gerichtlich und außergerichtlich
gegenüber Dritten  (Vorstand  nach § 26  des Bürgerlichen Gesetzbuchs).  Erster
und Zweiter Vorsitzender handeln jeweils in Einzelvertretung.
§ 18
(Verantwortlichkeit nach innen)
Der den Verein nach außen Vertretende ist im Innenverhältnis an die Beschlüsse
der Vereinsleitung oder die Entscheidungen des sonst zuständigen Willenbildung-
sorgans  gebunden  und  dem  Verein  insoweit  straf  und  zivilrechtlich  verant-
wortlich.
Ein  Geschäft  mit  Rechtswirkung  gegenüber  Dritten  darf  der  als  gesetzlicher
Vertreter Handelnde ohne vorherige Willensbildung des zuständigen Beschlußor-
gans vornehmen, wenn und soweit es im Rahmen der laufenden Verwaltung nach
wohlverstandenem Vereinsinteresse  erforderlich  und  unaufschiebbar  ist. Hierbei
sind  insbesondere die  zu  erwartenden finanziellen Auswirkungen  für den Verein
zu berücksichtigen. Das zuständige Beschlußorgan ist nachträglich zu unterricht-
en.
Über wesentliches Vereinsvermögen darf der den Verein Vertretende nicht ohne
vorherige Beschlußfassung verfügen. Dies gilt insbesondere für die Veräußerung,
Belastung oder Verpachtung von Liegenschaften oder Fischereirechten sowie die
Eingehung wesentliches Vereinsvermögen belastender Verpflichtungen.
Die  Rechtswirksamkeit  einer  Verfügung  gegenüber  Dritten  nach  §  17  der
Satzung bleibt von diesen Beschränkungen unberührt.§ 19
Die  Vereinsleitung  wird  von  der  Mitgliederversammlung  für  drei  Jahre  gewählt.
Ihre Amtszeit endet mit der Neuwahl der Vereinsleitung.
Scheidet  ein  Mitglied  der  Vereinsleitung  vorzeitig  aus,  so  ist  in  der  nächsten
Jahreshauptversammlung  für die noch verbleibende Amtszeit ein Ersatzmitglied
zu  wählen.  Bis  dahin  bestimmt  die  restliche  Vereinsleitung  ein  Ersatzmitglied.
Besteht  die  restliche  Vereinsleitung  aus  weniger  als  zwei  Dritteln  ihrer
satzungsmäßigen  Mitglieder,  sind  die  Ersatzmitglieder  von  der  hierzu  einzu-
berufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung zu wählen.
Die Wahl der Vereinsleitung  ist geheim.  Jedes Mitglied der Vereinsleitung  ist  in
schriftlicher Abstimmung  in gesondertem Wahlgang zu wählen. Gewählt  ist, wer
die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt.
Wählbar ist jedes anwesende volljährige Mitglied, das dem Verein seit wenigstens
einem  Jahr  angehört.  Nichtanwesende  Mitglieder  sind  wählbar,  wenn  ihr
schriftliches Einverständnis, die Wahl anzunehmen, bei der Abstimmung vorliegt
und dies vor dem Wahlgang vom Vorsitzenden des Wahlausschusses zu Protokoll
erklärt  wird.  Nach  dieser  Maßgabe  ist  ausreichend,  wenn  das  Einverständnis
gegenüber einem Mitglied der Vereinsleitung mündlich erklärt wurde. Die Kandi-
datur eines nicht wählbaren Mitglieds macht die Abstimmung ungültig, auch wenn
der Betreffende nicht gewählt wurde. Der Wahlgang ist zu wiederholen.
§ 20
Die  Mitglieder  der  Vereinsleitung  sind  ehrenamtlich  tätig.  Aufwendungen  und
Auslagen sind zu erstatten.
§ 21
Der Erste Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der Zweite Vorsitzende, beruft
die Sitzungen der Vereinsleitung und, in ihrem Namen, die Jahreshauptversamm-
lung  sowie  die  außerordentliche  Mitgliederversammlung  ein  und  führt  deren
Vorsitz.  Er  erledigt die  laufenden Vereinsgeschäfte,  soweit diese  nicht  anderen
Mitgliedern der Vereinsleitung oder des Vereins übertragen sind, und überwacht
diese.
§ 22
Der Erste Kassier, in seiner Vertretung der Zweite Kassier, ist für die Führung und
Überwachung der Kassengeschäfte verantwortlich. Zahlungen oder sonstige das
Vereinsvermögen  belastende  Verfügungen  darf  der  Kassier  nur  aufgrund  eines Beschlusses  der  Vereinsleitung  vornehmen;  dies  gilt  nicht  für  Verfügungen  im
Rahmen der laufenden Verwaltung im Sinne und nach Maßgabe von § 18 Abs. 2
dieser Satzung, die in Absprache mit einem der Vorsitzenden erfolgen.
Der Erste Schriftführer, in seiner Vertretung der Zweite Schriftführer, erstellt die
Niederschriften der Sitzungen der Vereinsleitung und der Mitgliederversammlun-
gen. Er erledigt die anfallenden Vereinsmitteilungen.
Dem  Ersten  Gewässerwart,  in  seiner  Vertretung  dem  Zweiten  Gewässerwart,
obliegt  die  Aufsicht  über  die  ordnungsgemäße  Bewirtschaftung  und  Pflege  der
Vereinsgewässer und die Betreuung der Fische  in den Zuchtanlagen des Vereins
sowie die Leitung dieser Anlagen im Rahmen der laufenden Verwaltung und nach
Maßgabe  der  Beschlüsse  der  Vereinsleitung.  Die  beiden  Gewässerwarte  dürfen
mit  Billigung  der Vereinsleitung  Einzeizuständigkeiten  für  bestimmte Aufgaben-
bereiche zwischen sich  festlegen. Unbeschadet  ihrer Verantwortlichkeit gegenü-
ber  dem  Verein,  dürfen  sie  sich  im  Einzelfall  bei  Erfüllung  ihrer  Aufgaben  der
freiwilligen Hilfe anderer Vereinsmitglieder oder der Mithilfe Dritter bedienen.
§ 23
Die  Vereinsleitung  darf  Vereinsmitglieder  mit  der  Durchführung  besonderer
Aufgaben  betrauen  und  ist  ermächtigt,  im  Rahmen  des  Fischereigesetzes
zusätzliche Bestimmungen zur Ausübung der Fischerei an den Vereinsgewässern
zu erlassen.
§ 24
Die Vereinsleitung berät und beschließt über die Angelegenheiten des Vereins in
Sitzungen  der  Vereinsleitung.  Beschlüsse  dürfen  in  Eilfällen  nach  schriftlicher
oder mündlicher Rücksprache mit den amtierenden Mitgliedern der Vereinsleitung
auch  außerhalb  einer  Sitzung  ergehen.  In  diesem  Fall  ist  eine  nachträgliche
Beschlußfassung  in  ordentlicher  Sitzung  herbeizuführen.  Die  Sitzungen  werden
vom  Ersten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung  vom  Zweiten Vorsitzenden,
schriftlich oder mündlich unter Setzung einer angemessenen Frist einberufen. Für
Beschlußfassungen  im Sinne der §§ 7 Abs. 2 Satz 2, 11 Abs. 2 Satz 1, 12, 18
Abs.3  und  19 Abs.2  Satz  2  ist  in  der  Ladung  auf  diese  Tagesordnungspunkte
hinzuweisen.
Die Vereinsleitung  ist beschlußfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde
und  mehr  als  die  Hälfte  der  satzungsmäßigen  Mitglieder  der  Vereinsleitung
anwesend  ist.  Letzteres  gilt  nicht  für  die  Beschlußfassung  zur  Einberufung  der
außerordentlichen Mitgliederversammlung nach § 19 Abs. 2 Satz 3 der Satzung.
Bei  nicht  fristgerechter  Ladung  ist  die  Vereinsleitung  beschlußfähig,  wenn  alle ihre  satzungsmäßigen  Mitglieder  anwesend  sind.  Von  allen  satzungsmäßigen
Mitgliedern  der Vereinsleitung  einstimmig  gefaßte Beschlüsse  sind  unbeschadet
von Mängeln  der  Ladung  in  jedem  Fall wirksam.  Soweit  die  Satzung  nichts  an-
deres  bestimmt,  werden  Beschlüsse  der  Vereinsleitung  mit  der  Mehrheit  der
abgegebenen Stimmen gefaßt. Sie sind in die Sitzungsniederschrift unter Angabe
des  Stimmenverhältnisses  aufzunehmen.  Auf  Verlangen müssen  Gegenstimmen
namentlich in der Niederschrift vermerkt werden.
§ 25
Jährlich einmal zu Beginn des Geschäftsjahres findet eine Mitgliederversammlung
(Jahreshauptversammlung) statt.
Die Mitgliederversammlung  ist  oberstes  Vereinsorgan.  Sie  nimmt  den  von  dem
Ersten  Vorsitzenden,  bei  dessen  Verhinderung  von  dem  Zweiten  Vorsitzenden,
erstatteten Jahresbericht der Vereinsleitung, die einzelnen Tätigkeitsberichte der
Mitglieder  der  Vereinsleitung  und  den  Prüfungsbericht  der  Revisoren  für  das
letzte  Geschäftsjahr  entgegen  und  entscheidet  über  die  Entlastung  der  Vere-
insleitung.  Sie  beschließt  über  die  Genehmigung  des  vom  Ersten  Kassier,  bei
dessen  Verhinderung  vom  Zweiten  Kassier,  vorzulegenden,  von  der  Vere-
insleitung erstellten Haushaltsplans für das beginnende Geschäftsjahr.
Die  Mitgliederversammlung  wählt  die  Mitglieder  der  Vereinsleitung  sowie  die
Revisoren und verfügt  ihre Entlassung. Sie entscheidet über die Verleihung und
die  Aberkennung  von  Ehrenmitgliedschaften.  Sie  beschließt  die  Satzung  sowie
deren Änderungen.
§ 26
Unabhängig vom Fall des § 25 Abs. 1 kann die Mitgliederversammlung einberufen
werden,  wenn  das  Vereinsinteresse  dies  erfordert  (außerordentliche  Mit-
gliederversammlung).  Für  die  Einberufung  bedarf  es  eines  Beschlusses  der
Vereinsleitung.
Von  den  in  dieser  Satzung  ausdrücklich  genannten  Fällen  abgesehen, muß  sie
einberufen werden, wenn ein Drittel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder es
unter  Angabe  des  Zwecks  und  der  Gründe  schriftlich  verlangt  und  die  Vere-
insleitung dies feststellt.
§ 27
Der  Erste  Vorsitzende,  bei  dessen  Verhinderung  der  Zweite  Vorsitzende,  lädt
schriftlich und unter Angabe der Tagesordnung  im Namen der Vereinsleitung zu den  Mitgliederversammlungen,  wobei  eine  Ladungsfrist  von  wenigstens  zwei
Wochen  einzuhalten  ist.  Die  Frist  endet  mit  Ablauf  des  dem  Absendetag
entsprechenden Tages der darauffolgenden Woche.
§ 28
Die Mitgliederversammlung wird  von  dem  Ersten Vorsitzenden,  bei  dessen Ver-
hinderung  von  dem  Zweiten Vorsitzenden,  geleitet, welcher  eine Anwesenheits
liste  zur  Eintragung  aller  erschienenen  stimmberechtigten Mitglieder  aufzulegen
hat.
Bei  Verhinderung  auch  des  Zweiten  Vorsitzenden  obliegt  die  Versamm-
lungsleitung einem von der Vereinsleitung bestimmten Mitglied aus ihren Reihen,
ansonsten einem von der Mitgliederversammlung gewählten Versammlungsleiter.
Die  Mitgliederversammlung  ist  nichtöffentlich.  Der  Versammlungsleiter  darf  in
Ausübung des Hausrechts Gästen jedoch die Anwesenheit gestatten.
§ 29
Beschlüsse  der  Mitgliederversammlung  sind  in  einer  Niederschrift  zu  protokol-
lieren,  welche  vom  Protokollführer  und  dem  Versammlungsleiter  unterzeichnet
wird.  Satzungsänderungen  sind  in  vollem  Wortlaut  in  die  Niederschrift
aufzunehmen. Darüberhinaus müssen Ort und Zeit der Versammlung, die Person
des Versammlungsleiters, Anzahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder,
Tagesordnung  sowie  Art  der  Abstimmung  und  Abstimmungsergebnisse  im
einzelnen aufgenommen werden.
Die Niederschrift  fertigt  einer  der  beiden  Schriftführer,  bei  deren Verhinderung
ein von den Mitgliedern mit einfacher Mehrheit für diese Versammlung gewählter
Protokollführer.
Die  Versammlungsniederschrift  ist  zusammen  mit  der  Anwesenheitsliste
aufzubewahren.
§ 30
Jedes stimmberechtigte Vereinsmitglied hat bei Abstimmungen eine Stimme. Das
Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
Die Mitgliederversammlung  faßt,  soweit  nicht  anders  bestimmt,  die  Beschlüsse
mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, wobei Enthaltungen
unberücksichtigt bleiben. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von drei
Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen.
Soweit  durch  die  Satzung  nicht  anders  geregelt,  bestimmt  der  Versamm-lungsleiter  die  Art  der  Abstimmung.  Es  ist  schriftlich  abzustimmen,  wenn  dies
von der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beantragt wird.
§ 31
Zur  Durchführung  von Wahlen  bildet  die Mitgliederversammlung  aus  ihrer Mitte
einen vierköpfigen Wahlausschuß, der nach Zuruf mit einfacher Stimmenmehrheit
gewählt wird.
Der Wahlausschuß bestimmt eines seiner Mitglieder zum Ausschußvorsitzenden,
weichem bis zum Abschluß der Wahl die Versammlungsleitung obliegt, desweit-
eren einen Protokollführer.
§ 32
Jedes stimmberechtigte Vereinsmitglied darf bis spätestens eine Woche vor dem
Termin  der  Mitgliederversammlung  bei  der  Vereinsleitung  schriftlich  die  Aus-
nahme  weiterer  Tagesordnungspunkte  beantragen.  Die  Tagesordnung  ist  zu
Beginn  der  Mitgliederversammlung  vom  Versammlungsleiter  entsprechend  zu
ergänzen.
Ein später oder erst in der Mitgliederversammlung gestellter Antrag zur Tagesor-
dnung  ist  zu  behandeln,  wenn  dies  eine  Mehrheit  von  zwei  Dritteln  der  anwe-
senden Stimmberechtigten beschließt.
Anträge  auf  Satzungsänderungen  müssen  den  Wortlaut  der  beantragten  Än-
derung und eine Begründung enthalten. Sie sind in der zusammen mit der Ladung
mitgeteilten  Tagesordnung  zu  berücksichtigen.  Absatz  1  und  2  finden  keine
Anwendung.

F. Revisoren

§ 33
Die  Jahreshauptversammlung  wählt  alljährlich  zwei  Revisoren,  die  für  das
laufende  Geschäftsjahr  den  Kassenbestand,  die  Richtigkeit  und  Vollständigkeit
der  Buchführung  anhand  der  Belege  sowie  die  Übereinstimmung  mit  dem
Jahresabschluß überprüfen und hierüber der folgenden Jahreshauptversammlung
Bericht erstatten. Gegenstand der Prüfung  ist  auch die  sachliche und  förmliche
Rechtmäßigkeit von Zahlungen und sonstigen Verfügungen, sowie gegebenenfalls
ihr Beruhen auf ordnungsmäßigen Beschlüssen. Ergaben sich keine Beanstandun-
gen,  haben  die  Revisoren  der  Mitgliederversammlung  die  Entlastung  der Vereinsleitung vorzuschlagen.
Die  Revisoren  sind  gegenüber  den  Vereinsorganen  weder  weisungsgebunden
noch weisungsbefugt. An Sitzungen der Vereinsleitung nehmen sie nicht teil.
Die Amtszeit der Revisoren endet mit der Neuwahl der Revisoren in der nächsten
Jahreshauptversammlung.  Scheidet  ein  Revisor  vorzeitig  aus,  so  bestimmt  der
verbleibende  für  diesen  einen  Ersatz;  scheiden  beide  Revisoren  aus,  ist  zur
Neuwahl der Ersatzrevisoren eine außerordentliche Mitgliedervesammlung einzu-
berufen. Die Revisoren sind ehrenamtlich tätig. Aufwendungen und Auslagen sind
ihnen zu erstatten.
Als Revisor wählbar ist jedes volljährige Mitglied, das dem Verein seit wenigstens
einem Jahr angehört und nicht zugleich Mitglied der Vereinsleitung  ist. Nichtan-
wesende Mitglieder sind wählbar, wenn  ihr schriftliches Einverständnis, die Wahl
anzunehmen,  bei  der  Abstimmung  vorliegt  und  dies  vor  der  Abstimmung  vom
Versammlungsleiter  zu  Protokoll  erklärt  wird.  Nach  dieser  Maßgabe  ist  ausre-
ichend,  wenn  das  Einverständnis  gegenüber  einem  Mitglied  der  Vereinsleitung
mündlich erklärt wurde. Die Kandidatur eines nicht wählbaren Mitglieds macht die
Abstimmung  ungültig,  auch  wenn  der  Betreffende  nicht  gewählt  wurde.  Der
Wahlgang ist zu wiederholen. Die Revisoren werden in offener Abstimmung durch
Handzeichen mit einfacher Mehrheit gewählt.

G. Monatszusammenkünfte

§34
Die Vereinsmitglieder kommen in der Regel einmal monatlich zu einer allgemeinen
Aussprache  über  Belange  des  Vereins  und  seiner  Mitglieder  zusammen.  Diese
Zusammenkünfte sollen der Vertiefung des fischereilichen Wissens, der Pflege der
Kameradschaft  und  des  Zusammenhalts  im  Verein  sowie  der  Weitergabe
wichtiger Vereinsnachrichten dienen.
Die Zusammenkünfte sind auf freiwilliger Grundlage stattfindende, nichtförmliche
Veranstaltungen  lediglich  beratenden  Charakters.  Eine  Beschlußfassung  findet
nicht statt.

H. Auflösung des Vereins

§ 35
Die  Auflösung  des  Vereins  kann  nur  von  einer  zu  diesem  Zweck  einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Die  Auflösung  ist  nicht  möglich,  solange  sich  wenigstens  sieben  stimm-
berechtigte Vereinsmitglieder in der Abstimmung dagegen wenden.
Im Falle der Auflösung des Vereins handelt der Vorstand als gesamtvertretungs-
berechtigter Liquidator.

I. Inkrafttreten

§ 36
Diese Satzung tritt nach Maßgabe der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs
(§ 71 Abs. 1 S. 1 BGB) mit ihrer Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

GESCHÄFTSORDNUNG

Art. 1
Die  Versammlungen  des  Vereins  werden  von  dem  satzungsmäßigen  Versamm-
lungsleiter eröffnet, geleitet und bindend geschlossen.
Versammlungsleiter  ist  der  Erste  Vorsitzende  oder  sein  satzungsmäßiger
Vertreter. Während  der Versammlungen  übt  der Versammlungsleiter  das Haus-
recht für den Verein aus.
Art. 2
Die  Versammlungen  des  Vereins  bestehen  aus  einem  offiziellen  Teil,  welchem
sich in der Regel ein inoffzieller (geselliger) Teil anschließt.
Soweit die Satzung im einzelnen nichts anderes bestimmt, dient der offizielle Teil
der Versammlung  im wesentlichen zur Berichterstattung sowie der Bekanntgabe
wichtiger Mitteilungen  durch  den Versammlungsleiter  oder  den  dazu  besonders
Beauftragten.  Hierauf  folgt  eine  allgemeine  Aussprache.  Sie  hat  ausschließlich
Vereinsangelegenheiten von Allgemeininteresse zum Gegenstand und dient nicht
der Erörterung persönlicher Angelegenheiten einzelner Mitglieder.
Art. 3
Zur Erteilung und zum Entzug des Worts ist ausschließlich der Versammlungsleiter befugt.
Wortmeldungen  erfolgen  durch  Erheben  des  Arms.  Jedem  stimmberechtigten
Vereinsmitglied ist auf Wunsch das Wort zu erteilen. Außerhalb der Aussprachen
besteht  hierauf  kein  Anspruch;  der  Versammlungsleiter  kann  in  geeigneten
Einzelfällen  jedoch Ausnahmen  zulassen. Wortmeldungen  zur Geschäftsordnung
gehen anderen vor.
Der  Versammlungsleiter  darf  einem  Mitglied  das  Wort  entziehen,  wenn  sein
Redebeitrag  beleidigend  oder  sonst  grob  unsachlich  ist. Gleiches  gilt, wenn  der
Gegenstand  nach  Art.  2  Abs.  2  Satz  3  zur  Erörterung  ungeeignet  ist  und  der
Wortführer gleichwohl darauf besteht.
Verwahrt sich das Mitglied gegen den Wortentzug, so entscheidet die Versamm-
lung hierüber mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Entscheidung  ist bindend; ein
weiterer Wortentzug kann nur auf eine erneute Beanstandung gestützt werden.
Art. 4
Für  die Willensbildung  im  Rahmen  von  Vereinsversammlungen  gelten  die  förm-
lichen Bestimmungen der Satzung.
Ordnungsgemäß  geladene,  aber  nicht  erschienene  Mitglieder  können  aufgrund
ihrer Abwesenheit  keine  Einwendungen  oder Vorbehalte  gegen  die Wirksamkeit
und Verbindlichkeit gefaßter Beschlüsse geltendmachen.
Art. 5
Im übrigen gelten die Vorschriften der Vereinssatzung über Mitgliederversamm-
lungen.

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      <p><b><tt><font size="5" face="Comic Sans MS">Antrag auf Mitgliedschaft</font></tt></b></p>
<p><b><tt><font size="5" face="Comic Sans MS">im Anglerbund Isaria M&uuml;nchen
e.V.</font></tt></b></p>
<p>&nbsp;</p>
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<option value="(EmptyReference!)">Fr&auml;ulein</option>
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</p>
<p><font size="2"><b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">Vorname(n):</font></tt></b>
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              </font></p>
<p><font size="2"><b><tt><font size="2"><b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">Familienname:</font></tt></b>
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</font></tt></b></font></p>
<p><font size="3"><b><tt><font
face
="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">Geb.dat.:</font></tt></b></font><font
size
="2"><b><tt></tt></b>
<input type="text" name="text3" size="17">
<b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">Geb.ort:</font></tt></b>
<input type="text" name="text4"
size="27">
</font></p>
            <p><font
size
="2"><b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">Staatsang.:</font></tt></b>
<input type="text" name="text5"
size="13">
</font></p>
<p><font
size
="2"><b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">Beruf:</font></tt></b></font><font size="2">
<input type="text"
name="text6" size="45">
</font></p>
<p><font
size
="2"><b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">Anschrift:</font></tt></b></font></p>
<p><font
size
="2"><b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">Stra&szlig;e:
</font></tt></b></font><font size="2"> <b><tt><font size="2">
<input type="text" name="text17" size="35">
              </font></tt></b> <br>
<b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">PLZ
und Ort: </font><font size="2">
<input type="text" name="text18"
size="30">
</font><font size="2"> </font></tt></b> </font></p>
<p><font
size
="2"><b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">Tel.
priv.:</font></tt></b></font><font size="2">
<input type="text" name="text7"
size="25">
<b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">Mobiltel.:</font></tt></b>
<input type="text" name="text7" size="25">
              </font></p>
<p><font size="2"><b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">Staatliche
Fischerpr&uuml;fung abgelegt am:</font></tt></b>
<input
type
="text" name="text8" size="14">
</font></p>
<p><font size="2"><b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">Staatliche
Fischerpr&uuml;fung abgelegt wo: </font></tt></b>
<input type="text" name="text9"
size="21">
</font></p>
<p><font size="2"><b><tt><font face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive" size="3">Haben
Sie jagd- oder fischereilich relevante Vorstrafen?</font></tt></b></font><font size="2">
              <select name="select" size="1">
<option value="one">Nein</option>
<option value="two">Ja</option>
</select>
</font></p>
<p><font size="2"><b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">Falls
ja - wann, warum und wozu verurteilt? </font></tt></b> </font></p>
<p><font
size
="2">
              <textarea name="textarea" rows="3" cols="68"></textarea>
</font></p>
<p><font size="2"><b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">Sind
oder waren Sie noch in einem anderen Fischereiverein Mitglied? </font></tt></b></font>
<select name="select2" size="1">
<option value="one">Nein</option>
<option value="two">Ja</option>
</select>
            </p>
<p><font size="2"><b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">Falls
ja - wie hei&szlig;t dieser Verein?</font></tt></b></font></p>
<p><font size="2">
<input type="text"
name="text10" size="68">
</font></p>
<p><font size="2"><b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">Seit
wann sind/waren Sie dort Mitglied?</font></tt></b>
<input
type
="text" name="text11" size="20">
</font></p>
            <p><b><font size="2"><tt><font face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive" size="3">Sind/waren 
Sie dort in einem Ehrenamt t&auml;tig?</font></tt></font></b>
<select name="selectName" size="1">
<option value="one">Nein</option>
<option value="two">Ja</option>
</select>
</p>
<p><font size="2"><b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">Ggfls
- wann und warum sind Sie dort ausgeschieden?</font></tt></b></font></p>
            <p><font
size
="2">
<textarea name="textarea2" rows="3" cols="56"></textarea>
</font></p>
<p><font size="2"><b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">Benennen
Sie bitte zwei vollj&auml;hrige Mitglieder des Anglerbund ISARIA
M&uuml;nchen e. V. mit mindestens</font></tt></b></font><font size="2"><b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">
dreij&auml;hriger Vereinszugeh&ouml;rigkeit oder ggfls. ebenso viele
Mitglieder aus der Leitung Ihres </font></tt></b></font><font size="2"><b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">anderen
Vereins als B&uuml;rgen. Bitte Anschrift, Beruf und eigenh&auml;ndige
Unterschrift der B&uuml;rgen beif&uuml;gen.</font></tt></b></font></p>
            <p>&nbsp;</p>
<p><font size="2"><b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">Vor-
und Zuname des ersten B&uuml;rgen:</font></tt></b>
<input type="text"
name="text12" size="50">
</font></p>
<p><font size="2"><b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">dessen
genaue Anschrift:</font></tt></b></font></p>
<p><font size="2">
<input type="text" name="text13"
size="73">
</font></p>
            <p><font size="2"><b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">Telefon:</font></tt></b> 
<input type="text" name="text14"
size="24">
</font></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><font size="2"><b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">Unterschrift
des B&uuml;rgen: </font></tt></b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">____________________________</font></tt></font></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><font size="2"><b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">Vor-
und Zuname des zweiten B&uuml;rgen:</font></tt></b></font><font size="2">
<input type="text"
name="text15" size="50">
              </font></p>
<p><font size="2"><b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">dessen
genaue Anschrift:</font></tt></b></font><font size="2"></font><font size="2">
<input type="text" name="text16"
size="73">
</font></p>
<p><font size="2"><b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">Telefon:</font></tt></b></font><font size="2">
<input type="text" name="textfieldName"
size="24">
</font></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><font size="2"> <b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">Unterschrift
des B&uuml;rgen: </font></tt></b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">_____________________________</font></tt></font></p>
            <p>&nbsp;</p>
<p><font size="2"><b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">Selbstformulierte
Begr&uuml;ndung des Antragstellers f&uuml;r seinen Aufnahmeantrag<br>
und evtl. weitere von ihm als bedeutsam erachtete Angaben:</font></tt></b></font>
</p>
<p><font size="2">
<textarea name="textareaName" rows="12" cols="77"></textarea>
</font></p>
            <p><font size="2"><b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">Die 
vorstehenden Angaben habe ich nach bestem Wissen und Gewissen gemacht,
auch habe ich keine f&uuml;r meine evtl. Mitgliedschaft wesentlichen
Punkte verschwiegen.<br>
Ich</font><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">
erkenne f&uuml;r den Fall meiner Aufnahme in den Anglerbund Isaria
M&uuml;nchen e.V. hiermit die Verpflichtung an, mich stets gem&auml;&szlig;
den gesetzlichen Bestimmungen, der Vereinsatzung sowie den sonstigen
Bestimmungen und Regeln des Anglerbunds zu verhalten, Beschl&uuml;sse
der Mitgliederversammlung oder der Vereinsleitung zu respektieren
und nichts zu unternehmen, was dem Verein materiellen oder immateriellen
Schaden zuf&uuml;gen k&ouml;nnte.<br>
Ich nehme vorbehaltlos zur Kenntnis, dass mir im Fall eines satzungsgem&auml;&szlig;en
Ausschlusses aus dem Anglerbund Isaria M&uuml;nchen e.V. kein irgendwie
gearteter Anspruch auf R&uuml;ckverg&uuml;tung - etwa meines Aufnahme-
oder Jahresbeitrags - erw&auml;chst.</font></tt></b></font></p>
            <p>&nbsp;</p>
<p align="center"><b><tt><font face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive" size="3" color="#FF0000">Ich
bin bereit, mich auf Einladung im Rahmen einer VL-Sitzung der Vereinsleitung
pers&ouml;nlich vorzustellen.</font></tt></b></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><font size="2"><b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">Ort:</font></tt></b></font>
<font size="2">_______________________________<b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">
Datum:</font></tt></b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">
______________</font></tt></font></p>
            <p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><font size="2"><b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">Unterschrift
des Antragstellers: </font></tt></b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">___________________________</font></tt></font></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><font size="2"><b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive"><br>
Unterschrift des Erziehungsberechtigten: </font></tt></b><tt><font size="2"><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">___________________________</font></tt></font></tt><b><tt><font size="2"><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive"><br>
</font><font size="2"><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">(</font></tt></font></tt></font></tt></b><tt><font size="2"><tt><font size="2"><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">bei
Minderj&auml;hrigen)</font></tt></font></tt></font></tt></font></p>
            </td>
</tr>
</table>
<p>
<input type="button" value="Antrag bitte nach Ausf&uuml;llen drucken!"
onclick="window.print()">
</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
    </div>
<div align="center">
<p><font size="2"><b><tt><font size="3" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">(Bitte
Antrag ausdrucken und zusammen mit <font color="#FF0033">zwei Lichtbildern</font>
an die Gesch&auml;ftsstelle - siehe unten - senden!)</font></tt></b></font></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><b><u><font size="2"><b><tt><font size="4" face="Zapf Chancery, Comic Sans MS, cursive">An
die Gesch&auml;ftsstelle des Anglerbunds Isaria M&uuml;nchen e.V.</font></tt></b></font></u></b></p>
      <p><font size="4"><b><font face="Comic Sans MS" color="#330000">Pasinger 
Heuweg 102, 80999 M&uuml;nchen</font></b></font></p>
<p><font size="4"><b><font face="Comic Sans MS" color="#330000">z. Hd. v.
Prof. Dr. Franz Fiedler - Erster Vorsitzender</font></b></font><b></b></p>
<p><font size="3"><b><font face="Comic Sans MS" color="#330000"> Tel.: 089
8125720</font> <font face="Comic Sans MS" color="#330000"> - Fax: 089
8128744</font></b></font></p>


</div>
</form>
</div>
</body>
</html>
 
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